Impressum
Grenzenlos Events&Lifestyle
Muehlbach 34
4864 Attersee
Telefon: + 43 7666 20659
Mobil: +43 676 335 0288
www.grenzenlos-events.com
Steuernummer: 53157/8086
UID Nummer: ATU64466624
Haftungshinweis:
Trotz sorgfaelltiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer links für der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.
Datenschutz:
Ihre Privatsphäre ist bei uns sicher. In unserem System registrieren wir einige Daten, u.a. Ihren Namen, Adresse, PLZ, Wohnort und (wenn bekannt) Ihre Telefonnummer, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Diese Daten benötigen wir, um Buchungen korrekt zu bearbeiten und um unsere finanzielle Administration zu führen. Zum Zwecke der Kredit- und Bonitätsprüfung pflegen wir vereinzelt einen Datenaustausch mit Auskunfteien und beziehen ggf. Bonitätsinformationen.
Alle von Ihnen gegebenen Daten werden vertraulich behandelt, gemäß den nationalen und europäischen Regeln.
Wir benutzen Ihre Daten auch, um Sie über Angebote von uns, die Sie interessieren könnten, auf dem Laufenden zu halten. Aus Datenschutzgründen kommen Ihre Daten dabei nie in den Besitz von Dritten. Wenn Sie keinen Wert darauf legen, auf diese Weise Angebote zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bildnachweis:
Bilder in der Kopfleiste mit freundlicher Genehmigung:
Claire Morgan Photography
David Pullum Photography
Josef Traxler Photograph
Tourismusverband Ferienregion Attersee - Salzkammergut
Match Center Germany
Ballon & Airship Company St. Wolfgang
White Lounge Zillertal
Foto Humer Lenzing
Segelwelt
Ernest McCreight Photographer/Bermuda
Wane Todd Photographer
Alex Thomson Racing
www.hosteras.it
Ben Scheffler ParkourOne
Eisfiguren Design-Horst Birekoven
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH:
Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Event Agentur Grenzenlos Events & Lifestyle, Mühlbach 34, 4864 Attersee am Attersee, Österreich (nachfolgend „Grenzenlos“ genannt) vertreten durch ihre Geschäftsführer Alexander Schindlauer & Melanie Mayer, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Grenzenlos ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
ZUSATANDEKOMMEN DES VERTRAGES:
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Erklärung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Erklärung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Erklärung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von uns schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wird. Eine mündliche Bestätigung ist nicht ausreichend
PREISE:
Alle Preise sind in Euro und Brotto angegeben und sind ohne Abzug an Grenzenlos zahlbar.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
ANZAHLUNG:
Um die Veranstaltung zu gewähren, ist eine Anzahlung von 50% des geschätzten Gesamtwertes zu leisten, wenn nicht im Vertrag anderweitig angeführt.
z.B. für höhere Anzahlungen an Leistungsträgern wie Hotel, Künstler etc.
Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages zu leisten.
RESTZAHLUNG:
Die Restzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung und spesenfrei für den Empfänger
Konto Nr. _______
Oder per Kreditkarte (Mastercard, Visa), wobei eine Gebühr von 2,55% des Rechnungspreises zusätzlich erhoben wird.
Oder per PayPal, wobei eine Gebühr von 2,55% des Rechnungspreises zusätzlich erhoben wird.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu erheben. Durch Verzug entstehende Kosten, wie Mahngebühren, Rechtskosten usw. hat der Kunde in voller Höhe zusätzlich zu tragen.
OPTIONEN FÜR ANGEBOTE:
Gerne halten wir das Angebot bis 14 Tage nach Zusendungsdatum in Option. Danach erlischt die Vorreservierung automatisch. Gerne kann die Optionszeit bei Bedarf noch Verlängert werden nach Vereinbarung.
KONTINGENTE FUER HOTELZIMMER:
Entnehmen Sie diese Information aus Ihrem Angebot oder Vertrag.
FREMDLEISTUNGEN:
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen.
VERTRÄGE MIT DRITTEN:
Soweit Grenzenlos Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Auftrag und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, Hotelzimmern, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
STORNOFRISTEN:
Die Stornogebühren setzen sich aus durchzureichenden Stornogebühren unserer Leistungspartner sowie unserer Aufwandsentschädigung (nutzlos aufgewandter Organisationszeit und Terminfreihaltung) zusammen.
Sollten die Stornobedingungen einzelner Leistungspartner von den AGB von Grenzenlos abweichen, so stehen diese Information in Ihrem Angebot oder Vertrag und sind dementsprechend gültig.
Wird der Event-Auftrag seitens des Veranstalters storniert, betragen die Annullierungskosten wie folgt (zusätzlich jedweder Stornierungsgebühren, die von Vertragspartnern in Rechnung gestellt werden):
Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Keine Stornogebühren
Innerhalb der kostenfreien Stornierungsperiode berechnen wir eine 2% Planungs- und Konzeptarbeiten sowie Spesen der bereits gebuchten Leistungen
Bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 30% der gebuchten Leistungen
Bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 60% der gebuchten Leistungen
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der gebuchten Leistungen
RÜCKTRITT DURCH KUNDE (STORNO):
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und von Grenzenlos bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir können den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen (entsprechend des größeren Schadens). Dieser beträgt unter4 Wochen (wie oben genannt) vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH GRENZENLOS:
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
• bei Einwirkung höherer Gewalt, wie zum Beispiel Wetterverhältnisse, politische Einwirkungen
• wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
• wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält
• Unterschreiten der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestpersonenzahl
EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ:
Alle Leistungen von Grenzenlos (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Grenzenlos. Der Kunde erwirbt durch Zahlung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Grenzenlos darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und für die Dauer des Vertrages nutzen.
PROGRAMMÄNDERUNG:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Eventleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Eventvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, solange sich die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich auf den Gesamtzuschnitt des Events auswirken und den
Eventcharakter verändern.
QUALITÄT DES MIETGUTES:
Grenzenlos ist verpflichtet, bestelltes Mietgutentsprechender Art und Güte zu liefern. Grenzenlos ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls Grenzenlos aus welchen Gründen auch immer -nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
VERSICHERUNGSSCHUTZ:
Alle Mietgegenstände, die von Grenzenlos im Auftrag des Kunden angemietet werden, sind grundsätzlich nicht versichert. Bei der Anlieferung von Geräten haftet der Mieter im vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verlust, sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihn selbst sondern z.B. von seinen Gästen oder Personal verursacht wurden. Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort, insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Mieter, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Mieters sind nicht zulässig.
HOTEL-KATEGORIEN UND INFORMATIONEN:
Wir geben lediglich die Angaben der Hotels weiter, eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die international übliche Hotelklassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard.
REDUZIERUNG DER PERSONENANZAHL:
Die angegebene Teilnehmerzahl wird zur Garantizahl und in voller Höhe in Rechnung gestellt, wenn eine Änderung nicht bis 1 Monat vor Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird.
In einigen Fällen kann die Frist der Garantiezahl auch abweichen, wie in den AGB, so stehen diese Information in Ihrem Angebot oder Vertrag und sind dementsprechend gültig.
Sollte sich die Personenanzahl nach Erstellung desAngebots ändern, so werden alle Kosten neu kalkuliert. Jeweilige entstandene Unkosten, wie Stornierungsgebühren von Drittanbietern werden von Grenzenlos an die Kunden weitergegeben und müssen vom Kunden getragen werden.
HAFTUNG:
Wir haften für die gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden (insbesondere für Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter (z.B. jegliche Arten von Shuttelserviceoder Taxifahrten, Helikopterservice usw.) und andere, die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind) sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Von dem diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
VERANTWORTLICHKEIT/HAFTUNG:
Bei allen Arrangements übernimmt Grenzenlos keine Verantwortung fürLeistungsstörungen die nicht durch das Verschulden von Grenzenloser oder höherer Gewalt verursacht sind.
Grenzenlos kann keine Haftung für höhere Gewalt und wetterbedingte Änderungen übernehmen.
Das Mitmachen an jedem Event erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr jedes einzelnen Teilnehmers. Es obliegt dem Besteller des Events, die Teilnehmer von diesem Haftungsausschluss zu unterrichten.
Bei Personen- oder Sachschäden ist die Haftung von Grenzenlos auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz beschränkt.
Stellt Grenzenlos für die Eventdurchführung eigene Betriebsmittel zur Verfügung, so haftet
der Besteller für Verlust oder Beschädigung durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln der Eventteilnehmer.
Sollten sich Mängel während eines Events bei Komplettorganisation durch Grenzenlos
einstellen, so sind diese unverzüglich vor Ort zu reklamieren, um Grenzenlos eine
Mängelbeseitigung an Ort und Zeit zu ermöglichen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge,
so sind Minderungsansprüche ausgeschlossen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Eventleistung hat der Besteller in einer Ausschlussfrist von einem Monat nach
Veranstaltungsende geltend zu machen.
EXTRAKOSTEN:
Leistungen, deren Vermittlung bzw. Erbringung nicht Gegenstand des Eventvertrages war, aber im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auf kurzfristige Veranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer zusätzlichen Handling – Fee von 20% gesondert in Rechnung gestellt, soweit eine diesbezügliche Pauschalgebühr nicht unangemessen erscheinen muss.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
Die Bestimmungen unterliegen österreichischem Recht.
• Als Gerichtsstand wird Frankenmarkt vereinbart, sofern eine solche Vereinbarung angesichts der in der Person der Vertragspartner begründeten Eigenschaften zulässig ist.
• Teilnichtigkeit einzelner Vereinbarungen führen nicht zur Nichtigkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages. Im Falle der Nichtigkeit einzelner Klauseln soll diejenige
zulässige Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die
Vertragspartner gewollt haben.
• Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur gestattet, wenn es sich hierbei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen nicht
anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
BEWILLIGUNGEN, KONZESSIONEN:
Der Leistungspartner ist für die Einholung von sämtlichen, notwendigen Bewilligungen, Brandschutzmaßnahmen, Konzessionen, Lizenzrechten und Emissionsbewilligungen besorgt und hat alle damit verbundenen Auflagen zu erfüllen.
Muehlbach 34
4864 Attersee
Telefon: + 43 7666 20659
Mobil: +43 676 335 0288
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Steuernummer: 53157/8086
UID Nummer: ATU64466624
Haftungshinweis:
Trotz sorgfaelltiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer links für der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.
Datenschutz:
Ihre Privatsphäre ist bei uns sicher. In unserem System registrieren wir einige Daten, u.a. Ihren Namen, Adresse, PLZ, Wohnort und (wenn bekannt) Ihre Telefonnummer, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Diese Daten benötigen wir, um Buchungen korrekt zu bearbeiten und um unsere finanzielle Administration zu führen. Zum Zwecke der Kredit- und Bonitätsprüfung pflegen wir vereinzelt einen Datenaustausch mit Auskunfteien und beziehen ggf. Bonitätsinformationen.
Alle von Ihnen gegebenen Daten werden vertraulich behandelt, gemäß den nationalen und europäischen Regeln.
Wir benutzen Ihre Daten auch, um Sie über Angebote von uns, die Sie interessieren könnten, auf dem Laufenden zu halten. Aus Datenschutzgründen kommen Ihre Daten dabei nie in den Besitz von Dritten. Wenn Sie keinen Wert darauf legen, auf diese Weise Angebote zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bildnachweis:
Bilder in der Kopfleiste mit freundlicher Genehmigung:
Claire Morgan Photography
David Pullum Photography
Josef Traxler Photograph
Tourismusverband Ferienregion Attersee - Salzkammergut
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Ballon & Airship Company St. Wolfgang
White Lounge Zillertal
Foto Humer Lenzing
Segelwelt
Ernest McCreight Photographer/Bermuda
Wane Todd Photographer
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www.hosteras.it
Ben Scheffler ParkourOne
Eisfiguren Design-Horst Birekoven
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH:
Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Event Agentur Grenzenlos Events & Lifestyle, Mühlbach 34, 4864 Attersee am Attersee, Österreich (nachfolgend „Grenzenlos“ genannt) vertreten durch ihre Geschäftsführer Alexander Schindlauer & Melanie Mayer, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Grenzenlos ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
ZUSATANDEKOMMEN DES VERTRAGES:
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Erklärung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Erklärung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Erklärung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von uns schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wird. Eine mündliche Bestätigung ist nicht ausreichend
PREISE:
Alle Preise sind in Euro und Brotto angegeben und sind ohne Abzug an Grenzenlos zahlbar.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
ANZAHLUNG:
Um die Veranstaltung zu gewähren, ist eine Anzahlung von 50% des geschätzten Gesamtwertes zu leisten, wenn nicht im Vertrag anderweitig angeführt.
z.B. für höhere Anzahlungen an Leistungsträgern wie Hotel, Künstler etc.
Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages zu leisten.
RESTZAHLUNG:
Die Restzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung und spesenfrei für den Empfänger
Konto Nr. _______
Oder per Kreditkarte (Mastercard, Visa), wobei eine Gebühr von 2,55% des Rechnungspreises zusätzlich erhoben wird.
Oder per PayPal, wobei eine Gebühr von 2,55% des Rechnungspreises zusätzlich erhoben wird.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu erheben. Durch Verzug entstehende Kosten, wie Mahngebühren, Rechtskosten usw. hat der Kunde in voller Höhe zusätzlich zu tragen.
OPTIONEN FÜR ANGEBOTE:
Gerne halten wir das Angebot bis 14 Tage nach Zusendungsdatum in Option. Danach erlischt die Vorreservierung automatisch. Gerne kann die Optionszeit bei Bedarf noch Verlängert werden nach Vereinbarung.
KONTINGENTE FUER HOTELZIMMER:
Entnehmen Sie diese Information aus Ihrem Angebot oder Vertrag.
FREMDLEISTUNGEN:
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen.
VERTRÄGE MIT DRITTEN:
Soweit Grenzenlos Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Auftrag und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, Hotelzimmern, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
STORNOFRISTEN:
Die Stornogebühren setzen sich aus durchzureichenden Stornogebühren unserer Leistungspartner sowie unserer Aufwandsentschädigung (nutzlos aufgewandter Organisationszeit und Terminfreihaltung) zusammen.
Sollten die Stornobedingungen einzelner Leistungspartner von den AGB von Grenzenlos abweichen, so stehen diese Information in Ihrem Angebot oder Vertrag und sind dementsprechend gültig.
Wird der Event-Auftrag seitens des Veranstalters storniert, betragen die Annullierungskosten wie folgt (zusätzlich jedweder Stornierungsgebühren, die von Vertragspartnern in Rechnung gestellt werden):
Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Keine Stornogebühren
Innerhalb der kostenfreien Stornierungsperiode berechnen wir eine 2% Planungs- und Konzeptarbeiten sowie Spesen der bereits gebuchten Leistungen
Bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 30% der gebuchten Leistungen
Bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 60% der gebuchten Leistungen
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der gebuchten Leistungen
RÜCKTRITT DURCH KUNDE (STORNO):
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und von Grenzenlos bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir können den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen (entsprechend des größeren Schadens). Dieser beträgt unter4 Wochen (wie oben genannt) vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH GRENZENLOS:
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
• bei Einwirkung höherer Gewalt, wie zum Beispiel Wetterverhältnisse, politische Einwirkungen
• wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
• wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält
• Unterschreiten der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestpersonenzahl
EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ:
Alle Leistungen von Grenzenlos (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Grenzenlos. Der Kunde erwirbt durch Zahlung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Grenzenlos darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und für die Dauer des Vertrages nutzen.
PROGRAMMÄNDERUNG:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Eventleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Eventvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, solange sich die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich auf den Gesamtzuschnitt des Events auswirken und den
Eventcharakter verändern.
QUALITÄT DES MIETGUTES:
Grenzenlos ist verpflichtet, bestelltes Mietgutentsprechender Art und Güte zu liefern. Grenzenlos ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls Grenzenlos aus welchen Gründen auch immer -nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
VERSICHERUNGSSCHUTZ:
Alle Mietgegenstände, die von Grenzenlos im Auftrag des Kunden angemietet werden, sind grundsätzlich nicht versichert. Bei der Anlieferung von Geräten haftet der Mieter im vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verlust, sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihn selbst sondern z.B. von seinen Gästen oder Personal verursacht wurden. Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort, insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Mieter, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Mieters sind nicht zulässig.
HOTEL-KATEGORIEN UND INFORMATIONEN:
Wir geben lediglich die Angaben der Hotels weiter, eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die international übliche Hotelklassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard.
REDUZIERUNG DER PERSONENANZAHL:
Die angegebene Teilnehmerzahl wird zur Garantizahl und in voller Höhe in Rechnung gestellt, wenn eine Änderung nicht bis 1 Monat vor Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird.
In einigen Fällen kann die Frist der Garantiezahl auch abweichen, wie in den AGB, so stehen diese Information in Ihrem Angebot oder Vertrag und sind dementsprechend gültig.
Sollte sich die Personenanzahl nach Erstellung desAngebots ändern, so werden alle Kosten neu kalkuliert. Jeweilige entstandene Unkosten, wie Stornierungsgebühren von Drittanbietern werden von Grenzenlos an die Kunden weitergegeben und müssen vom Kunden getragen werden.
HAFTUNG:
Wir haften für die gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden (insbesondere für Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter (z.B. jegliche Arten von Shuttelserviceoder Taxifahrten, Helikopterservice usw.) und andere, die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind) sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Von dem diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
VERANTWORTLICHKEIT/HAFTUNG:
Bei allen Arrangements übernimmt Grenzenlos keine Verantwortung fürLeistungsstörungen die nicht durch das Verschulden von Grenzenloser oder höherer Gewalt verursacht sind.
Grenzenlos kann keine Haftung für höhere Gewalt und wetterbedingte Änderungen übernehmen.
Das Mitmachen an jedem Event erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr jedes einzelnen Teilnehmers. Es obliegt dem Besteller des Events, die Teilnehmer von diesem Haftungsausschluss zu unterrichten.
Bei Personen- oder Sachschäden ist die Haftung von Grenzenlos auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz beschränkt.
Stellt Grenzenlos für die Eventdurchführung eigene Betriebsmittel zur Verfügung, so haftet
der Besteller für Verlust oder Beschädigung durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln der Eventteilnehmer.
Sollten sich Mängel während eines Events bei Komplettorganisation durch Grenzenlos
einstellen, so sind diese unverzüglich vor Ort zu reklamieren, um Grenzenlos eine
Mängelbeseitigung an Ort und Zeit zu ermöglichen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge,
so sind Minderungsansprüche ausgeschlossen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Eventleistung hat der Besteller in einer Ausschlussfrist von einem Monat nach
Veranstaltungsende geltend zu machen.
EXTRAKOSTEN:
Leistungen, deren Vermittlung bzw. Erbringung nicht Gegenstand des Eventvertrages war, aber im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auf kurzfristige Veranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer zusätzlichen Handling – Fee von 20% gesondert in Rechnung gestellt, soweit eine diesbezügliche Pauschalgebühr nicht unangemessen erscheinen muss.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
Die Bestimmungen unterliegen österreichischem Recht.
• Als Gerichtsstand wird Frankenmarkt vereinbart, sofern eine solche Vereinbarung angesichts der in der Person der Vertragspartner begründeten Eigenschaften zulässig ist.
• Teilnichtigkeit einzelner Vereinbarungen führen nicht zur Nichtigkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages. Im Falle der Nichtigkeit einzelner Klauseln soll diejenige
zulässige Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die
Vertragspartner gewollt haben.
• Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur gestattet, wenn es sich hierbei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen nicht
anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
BEWILLIGUNGEN, KONZESSIONEN:
Der Leistungspartner ist für die Einholung von sämtlichen, notwendigen Bewilligungen, Brandschutzmaßnahmen, Konzessionen, Lizenzrechten und Emissionsbewilligungen besorgt und hat alle damit verbundenen Auflagen zu erfüllen.









